Kirchenverwaltung Illertissen
Eine Pfarrgemeinde ist eine Stiftung des öffentlichen Rechts. Das Organ dieser Kirchenstiftung ist als juristisches Gremium die Kirchenverwaltung.
Die Kirchenverwaltung unterliegt dem kirchlichen und staatlichen Recht und trägt gesamthaft die finanzielle Verantwortung in der Pfarrei Sie unterscheidet sich dadurch vom Pfarrgemeinderat, der den pastoralen und seelsorgerlichen Teil abdeckt.
Das Gremium setzt sich bei bis 6000 Gemeindemitgliedern - so in Illertissen - aus 6 gewählten Personen, dem/der beratenden Pfarrgemeinderatsvorsitzenden/bzw. dessen/deren delegierten Vertreter und dem Pfarrer zusammen.
Der Kirchenverwaltungsvorstand ist der Pfarrer. Er vertritt die Kirchenstiftung gerichtlich wie außergerichtlich.
Mitglieder der Kirchenverwaltung sind:
Pfarrer Dr. Andreas Specker
Reinhold Möst (Kirchenpfleger)
Karl-Heinz Merkle
Manfred Nießner (Pfarrheim- u. Liegenschaftsverwalter)
Ottmar Rädler (Vertreter im Pfarrgemeinderat u. Seelsorgeteam)
Wolfgang Schlecker (Kindertagesstättenverwalter u. Schriftführer)
Albert Vogt
Der Kirchenpfleger (Finanz- und Wirtschaftsreferent der Kirchenstiftung) wird von den Kirchenverwaltungs-Mitgliedern bestimmt und unterstützt den Vorstand bei der Erledigung seiner Aufgaben. Von der Kirchenverwaltung erhält der Kirchenpfleger die Zeichnungsvollmacht.
Kirchenpfleger ab Oktober 2011 ist Herr Reinhold Möst.
Aufgabe der Kirchenverwaltung ist es,
- gewissenhaft und sparsam das Kirchenstiftungsvermögen und das Kirchensteuergeld zu verwalten
- Gebäude und Ausstattung der Kirche, des Pfarrzentrums, der pfarreieigenen Gebäude und Liegenschaften, der Kindergärten und sonstiger Diensträume zu erhalten und zu verwalten
- Mittel für Gottesdienst und Seelsorge, Jugendarbeit, Erwachsenenbildung, Altenbetreuung, Personalschulung, Pfarrrbrief usw. bereitzustellen
- die vorgeschriebenen Gehälter für kirchliche Mitarbeiter zu beantragen
- Planstellen in der Pfarrei und in den Kindertagesstätten zu besetzen und ggf. über Veränderungen zu beschließen
- den Verwaltungsaufwand für das Pfarrbüro zu bestreiten
- treuhänderisch für die Pfründestiftung zu wirken.
Zu diesem Zweck müssen jährlich Haushaltspläne für die Kirchenstiftung, das Pfarrheim, die Kindertagesstätten, die Stadtbücherei und die Pfründestiftung aufgestellt, beraten und beschlossen, sowie Jahresrechnungen erstellt und über ihre Anerkennung befunden werden.
Die Kirchenverwaltung entscheidet auch, wie nicht zweckgebundene Spenden verwendet werden.
Für eventuelle Schäden, die durch Pflichtverletzung entstanden sind, haften die Kirchenverwaltungs-Mitglieder. Willenserklärungen der Kirchenstiftung, durch die eine Verpflichtung gegenüber Dritten begründet oder auf ein Recht verzichtet wird oder Ermächtigungen (Vollmacht) ausgeprochen werden, sind mit der Unterschrift des Kirchenverwaltungsvorstandes und des Kirchenpflegeres sowie Beidrückung des Pfarramtssiegels auszufertigen.